Wann entsteht ein verbindlicher Auftrag?
Ein Auftrag kommt zustande, sobald ein Angebot angenommen wurde. Das bedeutet: Ein Kunde bietet Ihnen an, eine bestimmte Dienstleistung gegen eine festgelegte Vergütung durchzuführen. Diese Zusage kann mündlich, schriftlich oder sogar per E-Mail erfolgen – Hauptsache, Kernaussagen wie Umfang, Preis und Ausführungszeit sind klar.
Nehmen Sie dieses Angebot an, sei es durch eine einfache Bestätigung, die Unterschrift oder eine entsprechende Handlung wie den Beginn der Arbeit, ist der Vertrag rechtlich bindend. Ab diesem Moment gilt: Beide Seiten sind an die Vereinbarung gebunden. Es gibt also keinen Spielraum mehr für Unklarheiten – der Auftrag ist definitiv erteilt.
Wichtig ist, dass sowohl das Angebot als auch Ihre Annahme nachvollziehbar bleiben. Gerade bei mündlichen Absprachen kann es später zu Missverständnissen kommen. Daher ist es ratsam, solche Vereinbarungen im Nachhinein kurz schriftlich zu bestätigen. Ein Satz wie „Vielen Dank für den Auftrag, ich beginne wie besprochen mit der Arbeit“ genügt oft schon, um Klarheit zu schaffen.
Ein verbindlicher Auftrag entsteht also nicht erst mit der Rechnung oder der Bezahlung, sondern bereits mit der Annahme des Angebots. Wer hier unklar bleibt, riskiert Streitigkeiten. Deshalb gilt: Klare Absprachen, besser schriftlich – das schützt beide Seiten.
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