Wann endet ein Wohnrecht?
Ein Wohnrecht kann unterschiedliche Gründe haben, warum es endet – und damit ungültig wird. Wer ein lebenslanges oder unbefristetes Wohnrecht besitzt, verliert es automatisch mit dem Tod. Das sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 1090 Abs. 2 und 1061 vor. Das bedeutet: Stirbt die Person, die das Recht hatte, zu wohnen, erlischt dieses Recht von selbst. Es geht dann weder auf die Erben über noch kann es weitergenutzt werden.
Anders sieht es bei einem befristeten Wohnrecht aus. Wurde zum Beispiel im Mietvertrag oder in einer testamentarischen Regelung eine bestimmte Dauer festgelegt – etwa fünf oder zehn Jahre –, endet das Recht automatisch mit Ablauf dieser Frist. Eine Kündigung ist dann meist nicht nötig, es sei denn, die Vereinbarung sieht etwas anderes vor.
Ebenfalls möglich ist ein bedingtes Wohnrecht. Das bedeutet: Das Recht gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Trifft eine dieser Bedingungen ein – zum Beispiel die Heirat des Berechtigten oder der Umzug in eine Pflegeeinrichtung –, erlischt das Wohnrecht sofort. Solche Regelungen finden sich oft in Testamenten oder Schenkungen zwischen Familienmitgliedern.
Wichtig ist daher: Wer ein Wohnrecht einrichtet oder erbt, sollte genau prüfen, unter welchen Bedingungen es endet. Falsche Annahmen können teuer werden – besonders, wenn der neue Eigentümer glaubt, frei verfügen zu können, obwohl das Wohnrecht noch besteht.
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