Wann ist eine Schenkung rechtlich gültig?

Ein Geschenk ist im Alltag oft schnell überreicht – doch im rechtlichen Sinne ist längst nicht jeder symbolische Akt auch bindend. Damit eine Schenkung tatsächlich vollzogen ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beide Parteien müssen einverstanden sein: Der Schenker erklärt, dass er etwas verschenken möchte, und der Beschenkte muss dies annehmen.

Allein das Versprechen, zu einem späteren Zeitpunkt zu schenken, reicht allerdings nicht aus. Erst mit der notariellen Beurkundung gilt die Schenkung als rechtskräftig, zumindest wenn es um größere Vermögenswerte wie Immobilien oder hohe Geldbeträge geht. Das verlangt der § 518 I BGB ausdrücklich, um Missverständnisse und Streitigkeiten vorzubeugen.

Ein Handschlag oder eine mündliche Zusage reichen daher nicht – besonders bei wertvollen Gegenständen. Ohne Notar kann die Schenkung später sogar unwirksam sein, selbst wenn das Geschenk bereits übergeben wurde. Das ist besonders wichtig, wenn Eltern etwa ihren Kindern eine Wohnung überschreiben wollen.

Zudem lohnt ein Blick auf die steuerlichen Aspekte: Auch wenn das Finanzamt Freibeträge für Schenkungen gewährt, kann eine unbedachte Zuwendung zu unerwarteten Steuerlasten führen. Wer sicher gehen will, sollte daher nicht nur den rechtlichen, sondern auch den finanziellen Rahmen klären – am besten mit Unterstützung eines Fachmanns.

Ein Geschenk aus Herzenswärme ist schön – doch wenn es um Vermögen geht, zählt die Form. Nur was richtig dokumentiert ist, bleibt auch vor Gericht bestand.

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