Wann ist eine mündliche Einstellungszusage rechtlich bindend?

Wer einen neuen Job angeboten bekommt, freut sich – besonders, wenn die Zusage mündlich erfolgt. Doch viele fragen sich: Ist so ein Angebot überhaupt verbindlich? Die Antwort lautet: Ja, oft schon. Eine mündliche Einstellungszusage kann durchaus rechtliche Konsequenzen haben, sobald der Bewerber sie angenommen hat.

Grundsätzlich gilt: Sobald ein Arbeitgeber einem Kandidaten eine Stelle anbietet und dieser diese Zusage annimmt, entsteht ein sogenannter Vorvertrag. Dieser enthält die wichtigsten Punkte des zukünftigen Arbeitsverhältnisses – etwa Einstellungsdatum, Position und Gehalt. Auch ohne Unterzeichnung eines förmlichen Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, den Job wie versprochen zur Verfügung zu stellen.

Das bedeutet: Nimmt der Bewerber die Zusage an, etwa indem er eine bestehende Anstellung kündigt oder Umzugskosten auf sich nimmt, kann er Schadenersatz verlangen, falls der Arbeitgeber das Angebot später doch zurückzieht. Ein Gerichtsurteil (z. B. des Bundesarbeitsgerichts) hat bereits bestätigt, dass auch mündliche Zusagen unter bestimmten Umständen rechtlich durchsetzbar sind.

Trotzdem ist Vorsicht geboten: Wer auf eine mündliche Zusage vertraut, sollte versuchen, schriftliche Bestätigung einzuholen. Denn im Streitfall kann die Beweislast schwierig sein. Dennoch – wer zu spät kommt, riskiert in manchen Fällen nicht nur den neuen Job, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

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