Wann Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert sind
Wer in die Rente geht, fragt sich oft, wie die Krankenversicherung weiterläuft. Wer die meiste Zeit seines Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung war, bleibt in der Regel auch als Rentner dort versichert – und zwar beitragsfrei über die sogenannte Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Doch das gilt nicht automatisch für alle.
Um beitragsfrei über die Rentenversicherung mitzulaufen, muss man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Wer diese Regel erfüllt, zahlt als Rentner keine Beiträge mehr direkt – die Rentenversicherung übernimmt das für ihn.
Doch was, wenn man diese Bedingung nicht erfüllt? Dann kann man sich unter Umständen freiwillig gesetzlich krankenversichern. Das ist etwa wichtig für ehemalige Selbstständige oder Menschen, die lange privat oder gar nicht versichert waren. Die freiwillige Versicherung bedeutet aber: Man zahlt den vollen Beitrag selbst – und der kann deutlich höher sein als bei der Beitragsfreistellung.
Die Höhe richtet sich nach der Höhe der Rente und wird von der Krankenkasse berechnet. Manche Betroffene entscheiden sich daher auch für die private Krankenversicherung, besonders wenn sie schon vor der Rente privat versichert waren.
Wichtig ist: Eine Entscheidung für die freiwillige gesetzliche Versicherung sollte gut überlegt sein. Es lohnt sich, Angebote verschiedener Kassen zu vergleichen und die persönliche Situation genau zu prüfen – gerade weil die Beiträge dauerhaft anfallen.
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