Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Vitamin-D-Test?

Müdigkeit im Winter, nachlassende Energie oder Sorge um die Knochengesundheit: Viele Menschen möchten ihren Vitamin-D-Spiegel bestimmen lassen. Doch nicht immer übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die entsprechende Labordiagnostik.

Grundsätzlich gilt: Die Krankenkassen erstatten die Blutanalyse, wenn ein behandlungsbedürftiger Mangel vorliegt oder eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Symptome wie Osteoporose, wiederkehrende Knochenschmerzen oder bestimmte Aufnahmestörungen im Darm untersucht werden müssen. Auch bei der Einnahme von Medikamenten, die den Vitamin-D-Haushalt beeinträchtigen, ist der Test meist eine Kassenleistung.

Ob eine solche medizinische Notwendigkeit gegeben ist, liegt im ärztlichen Ermessen der behandelnden Mediziner. Liegt kein konkreter Verdacht vor und handelt es sich lediglich um eine routinemäßige Vorsorgeuntersuchung auf eigenen Wunsch, müssen Patienten die Laborkosten als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst tragen.

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