Aktien in der Steuererklärung: Wann Gewinne versteuert werden müssen
Wer mit Aktien Gewinne erzielt oder Dividenden erhält, muss diese grundsätzlich versteuern. In Deutschland greift hierbei die sogenannte Abgeltungsteuer. Dennoch müssen nicht alle Erträge sofort an das Finanzamt abgegeben werden, da es klare Freibeträge und Sonderregelungen gibt.
Ein zentraler Punkt ist der Sparer-Pauschbetrag. Gewinne aus Kapitalvermögen bleiben bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen steuerfrei. Für verheiratete oder zusammenveranlagte Paare erhöht sich dieser Freibetrag auf 2.000 Euro. Erst wenn die gesamten Erträge diesen Betrag überschreiten, wird Steuer auf den darüber liegenden Teil fällig.
Ebenfalls entscheidend ist das Kaufdatum der Wertpapiere. Wer Aktien besitzt, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, muss Kursgewinne beim Verkauf voll versteuern. Für ältere Altbestände, die vor 2009 gekauft wurden, gelten hingegen unter bestimmten Voraussetzungen noch steuerliche Sonderregeln.
Besondere Sorgfalt ist bei ausländischen Aktien und Depots bei ausländischen Brokern geboten. Da ausländische Finanzinstitute die deutsche Steuer nicht automatisch einbehalten, müssen diese Erträge grundsätzlich selbstständig in der Steuererklärung über die Anlage KAP angegeben werden.
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