Wann muss man in Deutschland Zoll zahlen?

Wenn Sie eine Ware aus dem Ausland nach Deutschland bestellen, fragen Sie sich vielleicht, ob Zoll anfällt. Grundsätzlich gilt: Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro sind zollfrei. Das bedeutet, dass keine Zölle erhoben werden – unabhängig davon, wer die Ware verschickt oder empfängt. Diese Regel stützt sich auf die Zollbefreiungsverordnung, genauer auf die Artikel 23 und 24.

Allerdings ist Zollfreiheit nicht gleich Steuerfreiheit. Auch bei Waren unter 150 Euro wird in der Regel die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese beträgt meist 19 Prozent des Warenwerts, inklusive Versandkosten. Lediglich wenn die anfallende Steuer weniger als ein Euro beträgt, wird sie nicht erhoben. Das ist oft bei sehr kleinen Beträgen der Fall.

Ein typisches Beispiel: Kaufen Sie online ein Buch für 20 Euro aus einem Nicht-EU-Land, wird zwar kein Zoll fällig, aber die Einfuhrumsatzsteuer wird berechnet. In der Praxis übernimmt oft der Paketdienstleister die Abwicklung – die Steuer wird dann direkt beim Empfang des Pakets oder bereits beim Kauf dazugerechnet.

Ab einem Warenwert von 150 Euro greift hingegen die volle Zollregelung: Dann können zusätzlich zu der Einfuhrumsatzsteuer auch Zölle anfallen, je nach Art der Ware und Herkunftsland.

Wer regelmäßig aus dem Ausland bestellt, sollte daher immer den Gesamtpreis – inklusive eventueller Einfuhrkosten – im Blick haben. Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass die Freigrenze nur bei zivilrechtlichem Eigentumsübergang gilt, also wenn der Kaufvertrag abgeschlossen ist. Spontane Schnäppchen können sich durch Steuern und Gebühren schnell teurer als erwartet zeigen.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen