Wann müssen Auslandsüberweisungen gemeldet werden?

Wenn Sie Geld ins Ausland überweisen oder von dort Geld empfangen, fragen Sie sich vielleicht, ob eine Meldepflicht besteht. Die Antwort liegt in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Danach müssen Überweisungen ab einem Betrag von 12.500 EUR – unabhängig davon, ob sie von oder nach Deutschland gehen – bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden.

Grundlage für diese Regelung ist § 67 AWV in Verbindung mit § 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine private oder geschäftliche Überweisung handelt. Wichtig ist der Betrag: Sobald dieser Grenzwert erreicht oder überschritten wird, greift die Meldepflicht.

Die Banken in Deutschland übernehmen diese Meldung in der Regel automatisch. Das bedeutet: Als Überweiser müssen Sie sich meist nicht selbst aktiv an die Bundesbank wenden. Die Bank erfasst die notwendigen Daten und leitet sie an die zuständige Stelle weiter. Dennoch ist es ratsam, bei größeren Überweisungen im Auslandsgeschäft oder bei privaten Kapitaltransfers über 12.500 EUR im Vorfeld Klarheit zu schaffen.

Die Regel dient der Transparenz in der Zahlungsverkehrskontrolle und hilft Behörden, Kapitalverkehr und wirtschaftliche Entwicklungen besser zu überwachen. Wer häufiger größere Beträge überweist – etwa im Rahmen eines Geschäftsmodells –, sollte sich daher über die Meldepflicht im Klaren sein, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

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