Wann verfällt der gesetzliche Urlaub?

Ein oft gestelltes Thema im Arbeitsalltag: Wann endet der Anspruch auf den alten Urlaub? Die Antwort ist klar – der gesetzliche Erholungsurlaub verfällt grundsätzlich spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Das bedeutet: Für das Kalenderjahr 2023 musste der Urlaub beispielsweise bis zum 31. März 2025 genommen werden. Danach ist der Anspruch weg, sofern er nicht rechtzeitig genutzt wurde.

Diese Frist ist keine bloße Empfehlung, sondern gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). In einem wegweisenden Urteil vom 18. September 2012 (Az. 9 AZR 623/10) stellte das Gericht klar: Auch bei lang andauernder Krankheit verfällt der Urlaub nach Ablauf dieser Frist. Viele Arbeitnehmer glauben irrtümlich, dass Krankheit den Anspruch unbefristet sichert – das ist jedoch nicht der Fall.

Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, ihre Beschäftigten über anstehende Urlaubsabgabefristen zu informieren. Dennoch liegt die endgültige Verantwortung letztlich bei beiden Seiten: Der Arbeitgeber sollte rechtzeitig erinnern, der Arbeitnehmer aber auch handeln, bevor der Resturlaub verfällt.

Es lohnt sich also, besonders zu Jahresbeginn einen Blick in den Urlaubsanspruch zu werfen. Wer zu lange wartet, riskiert, dass hart erkämpfte freie Tage einfach verfallen – egal ob gesund oder krank.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen