Meldepflicht für Auslandsüberweisungen
Nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Deutschland müssen Zahlungen von oder nach Deutschland, die einen Betrag von 12.500 Euro überschreiten, an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Diese Regelung betrifft sowohl eingehende als auch ausgehende Überweisungen.
Die Verantwortung für die Meldung liegt in der Regel bei demjenigen, der die Überweisung veranlasst oder empfängt, und dient statistischen Zwecken im Rahmen der Außenwirtschaftsstatistik.
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