Wann Verben im Deutschen großgeschrieben werden

Im Deutschen schreibt man normalerweise nur Nomen groß – doch es gibt Ausnahmen, bei denen auch Verben mit einem Großbuchstaben beginnen. Das gilt, wenn ein Verb wie ein Substantiv verwendet wird. Man nennt das Substantivierung.

Ein klassisches Beispiel ist der Satz: „Das Laufen tut mir gut.“ Hier steht „Laufen“ groß, weil es als Substantiv fungiert – es ist das Subjekt des Satzes. Man erkennt solche Fälle oft an bestimmten Begleitwörtern: Artikel wie „das“, „ein“ oder „der“, Possessivpronomen wie „mein“, „dein“ oder Adjektive davor signalisieren, dass aus dem Verb ein Nomen geworden ist.

Beispiele: „Unser Spazierengehen dauerte eine Stunde.“ – „Das frühzeitige Aufstehen fällt mir schwer.“ In beiden Fällen sind die Verben substantiviert und werden daher großgeschrieben. Auch bei zusammengesetzten Wörtern wie „das Einkaufen“ oder „das Warten am Bahnhof“ gilt die gleiche Regel.

Es kann jedoch manchmal unscharf sein, ob eine Form substantiviert ist oder nicht – besonders in informellen Texten. Die amtlichen Rechtschreibregeln helfen hier: Wenn das Verb wie ein Nomen im Satz steht und entsprechende Marker hat, wird es großgeschrieben. Ohne Artikel oder Begleiter bleibt es klein: „Ich mag es, zu laufen“ – hier bleibt „laufen“ klein, weil es als Verbform verwendet wird.

Ein Merksatz könnte lauten: Wenn ein Verb wie ein Ding behandelt wird, schreibt man es groß. Mit ein wenig Übung erkennt man diese Fälle meist schnell – und schreibt dann korrekt mit großem Anfangsbuchstaben. Ein Hoch auf große Verben – wenn sie denn als Nomen auftreten!

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