Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Vitamin-D-Test?

Viele Menschen stellen sich die Frage, ob die eigene Versorgung mit Vitamin D ausreicht oder ob ein Mangel vorliegt. Wer seine Blutwerte in der Arztpraxis überprüfen lassen möchte, stößt jedoch häufig auf Unklarheiten bezüglich der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Grundsätzlich gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Gebühren für eine Vitamin-D-Labordiagnostik nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das ist der Fall, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Mangel besteht oder bereits ein behandlungsbedürftiger Mangel diagnostiziert wurde. Typische Auslöser für eine Kostenübernahme sind beispielsweise Erkrankungen wie Osteoporose, chronische Nierenleiden, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen oder unklare Knochen- und Muskelschmerzen.

Möchte man den Vitamin-D-Spiegel lediglich aus eigener Neugier oder als reine Vorsorgemaßnahme ohne konkrete Symptome bestimmen lassen, handelt es sich um eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). In diesem Fall müssen Patienten die Testkosten selbst bezahlen. Die Entscheidung darüber, ob ein begründeter Verdacht vorliegt und der Test über die Versicherungskarte abgerechnet werden kann, liegt ausschließlich im ärztlichen Ermessen der behandelnden Mediziner.

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