Wann gilt ein Auto als Hausrat?

Ein Auto gehört in der Regel nicht zum Hausrat – doch es gibt Ausnahmen. Wenn das Fahrzeug hauptsächlich für private Zwecke genutzt wurde, etwa um einkaufen zu gehen, Kinder zur Schule zu bringen oder gemeinsame Ausflüge und Urlaube zu unternehmen, kann es im Rahmen einer Scheidung durchaus als Teil des Hausrats betrachtet werden. Das gilt unabhängig davon, auf wessen Namen das Auto eigentlich läuft.

Entscheidend ist der Nutzungscharakter: Wurde das Auto überwiegend für den Beruf eingesetzt – zum Beispiel als Dienstwagen oder für Geschäftsreisen –, bleibt es außerhalb des Hausrats. Dann zählt es eher zum Vermögen des jeweiligen Ehepartners und wird anders behandelt, besonders bei der Aufteilung des gemeinsamen Besitzes nach einer Trennung.

Bei der Scheidung spielt diese Unterscheidung eine wichtige Rolle, weil der Hausrat anders verteilt wird als das übrige Vermögen. Wer das Auto behält, hängt also nicht nur von der Eigentümerschaft ab, sondern vor allem davon, wofür es im Alltag genutzt wurde. Richter berücksichtigen daher im Zweifel Fahrtenbücher, Tankquittungen oder Zeugenaussagen, um die tatsächliche Nutzung zu klären.

Wer unsicher ist, sollte sich daher rechtzeitig beraten lassen – gerade wenn das Auto emotional oder praktisch eine zentrale Rolle im Familienleben spielte. Dann kann unter Umständen auch ein Fahrzeug Teil „des ehemals gemeinsamen Lebens“ sein – und damit beim Hausrat landen.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen