Minijob neben dem Hauptberuf: Was Sie beachten müssen
Wer in einem regulären Hauptarbeitsverhältnis steht und sich etwas dazuverdienen möchte, kann grundsätzlich eine Nebentätigkeit aufnehmen. Sehr beliebt ist hierbei die geringfügige Beschäftigung. Allerdings gibt es bei der Kombination von Hauptberuf und Minijob klare gesetzliche Spielregeln.
Grundsätzlich gilt: Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf genau ein versicherungsfreier Minijob ausgeübt werden. Dieser zuerst aufgenommene Minijob bleibt abgabenfrei und wird nicht mit dem Einkommen aus dem Hauptjob zusammengerechnet.
Anders sieht es aus, wenn ein zweiter oder weiterer Minijob aufgenommen wird. Jeder zusätzliche Minijob wird automatisch mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Dadurch verliert der weitere Nebenjob seine Privilegien: Er wird sozialversicherungspflichtig und wie eine reguläre Beschäftigung abgerechnet.
Beachten Sie außerdem, dass Sie vor der Aufnahme jeder Nebentätigkeit Ihren Hauptarbeitgeber informieren sollten. In vielen Arbeitsverträgen ist eine entsprechende Mitteilungspflicht oder eine Genehmigung für Nebenbeschäftigungen vereinbart.
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