Die 10-Jahresfrist bei Schenkungen – was bedeutet sie?

Wenn Eltern oder Großeltern ihren Kindern oder Enkeln bereits zu Lebzeiten etwas schenken, spielt die sogenannte 10-Jahresfrist eine wichtige Rolle – vor allem beim Pflichtteilsanspruch der Erben. Wer beispielsweise ein Vermögen schenkt und innerhalb von zehn Jahren verstirbt, kann damit nicht einfach alle Folgen aus der Welt schaffen.

Denn: Wird innerhalb der zehn Jahre nach der Schenkung der Erblasser verstorben, fließt der Wert der Schenkung in den Pflichtteilsstrafanspruch mit ein. Das bedeutet: Kinder, die enterbt wurden, können diesen Betrag als Teil ihres gesetzlichen Erbrechts geltend machen. Erst nach Ablauf dieser zehnjährigen Frist erlischt dieser Anspruch vollständig.

Ein Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter ein Haus im Wert von 300.000 Euro. Stirbt er fünf Jahre später, kann der Sohn, der nicht geerbt hat, einen Teil dieses Betrags als Pflichtteil einfordern. War die Schenkung aber mehr als zehn Jahre her, steht ihm nichts mehr zu.

Viele nutzen diese Frist bewusst: Wer einem Angehörigen nichts vererben möchte, kann durch eine frühzeitige Schenkung – und wenn nötig in Verbindung mit einem Nießbrauchrecht – langfristig planen und späteren Ansprüchen vorbeugen. Der Schenker kann so zum Beispiel weiterhin im Haus wohnen, obwohl es bereits auf ein Kind überschrieben wurde.

Ein guter Grund also, nicht erst im Todesfall mit dem Erbrecht zu beginnen – sondern frühzeitig und klug zu schenken. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.

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