Flüssigkeiten im Koffer: Das gilt beim Fliegen
Wer stressfrei durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen kommen möchte, sollte wissen: Bei Flüssigkeiten herrschen klare Regeln. Pro Fluggast ist nur ein durchsichtiger, wiederverschließbarer 1-Liter-Beutel mit Flüssigkeiten erlaubt. Darin dürfen sich nur Behälter mit jeweils maximal 100 ml Inhalt befinden – egal ob Shampoo, Deo oder Parfüm.
Größere Flaschen oder Behälter über 100 ml gehören ins sperrige Gepäck. Wer sie trotzdem im Handgepäck versucht mitzunehmen, riskiert, dass sie vor Ort entsorgt werden. Ausnahmen gelten nur für Duty-free-Einkäufe an Bord oder in Flughafen-Shops: Diese dürfen auch in größeren Mengen mitgenommen werden, müssen aber ordnungsgemäß verpackt und bescheinigt sein.
Als „andere Flüssigkeiten“ gelten übrigens nicht nur Duschgels oder Getränke, sondern auch Produkte wie Zahnpasta, Sonnencreme oder Sprays – also alles, was flüssig, gelartig oder aerosolhaltig ist. Auch Medikamente und Babynahrung sind erlaubt, müssen aber bei Bedarf gesondert deklariert werden.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die Kontrollen an den Flughäfen streng sind – zu Recht, denn Sicherheit geht vor. Wer sich an die 1-Liter-Regel hält, spart Zeit und Ärger. Einfach merken: Kleiner Beutel, kleine Flaschen – fertig.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.