Was zählt eigentlich alles zum Hausrat?

Wer sein Zuhause absichern möchte, stößt schnell auf den Begriff der Hausratversicherung. Doch was genau fällt eigentlich unter den „gesamten Hausrat“? Die Faustregel ist denkbar einfach: Zum Hausrat gehören grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum täglichen Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu zählen Möbel, Küchengeräte, Elektronik, Kleidung und Teppiche ebenso wie Lebensmittelvorräte.

Ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes sind zudem Wertsachen. Neben Schmuck, teuren Uhren oder Kunstgegenständen umfasst der Begriff ausdrücklich auch Bargeld und Guthaben, die auf Geldkarten geladen sind. Der Versicherungsschutz greift typischerweise, wenn diese Besitztümer durch Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus beschädigt, zerstört oder gestohlen werden.

Kommt es zu einem Schaden, erstattet die Hausratversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert, damit die Gegenstände gleichwertig ersetzt werden können. Um im Schadensfall vollständig abgesichert zu sein, sollte die Versicherungssumme regelmäßig überprüft und an den tatsächlichen Wert der Wohnungseinrichtung angepasst werden.

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