Was ist eine gemischte Schenkung?
Wenn ein Vermögensgegenstand nicht geschenkt wird, aber auch nicht zum vollen Marktwert verkauft wird, spricht man von einer gemischten Schenkung. Das passiert oft zwischen Familienangehörigen – zum Beispiel, wenn ein Elternteil ein Haus an sein Kind nicht zum üblichen Preis verkauft, sondern deutlich unter Wert.
Stellen Sie sich vor: Ein Haus hätte am Markt 400.000 Euro wert, wird aber für 200.000 Euro an die Tochter verkauft. Die Differenz von 200.000 Euro gilt als unentgeltlicher Vorteil – also ein Teilgeschenk. In diesem Fall setzt sich der Erwerb aus einem Kauf (200.000 €) und einer Schenkung (200.000 €) zusammen.
Warum ist das wichtig?Weil bei Schenkungen oft Steuern anfallen – insbesondere die Schenkungssteuer. Das Finanzamt prüft deshalb genau, ob ein Kauf unter Wert tatsächlich eine versteckte Schenkung ist. Selbst bei vertraglichem Kaufvertrag kann also ein steuerpflichtiger Schenkungsanteil bestehen.
Gerade bei Immobilienübergaben innerhalb der Familie ist Vorsicht geboten. Ohne angemessene Dokumentation oder steuerliche Beratung kann schnell ein unbeabsichtigter Schenkungscharakter entstehen. Es lohnt sich daher, frühzeitig mit einem Steuerberater zu klären, welche Folgen ein Kauf unter dem Verkehrswert haben kann – sowohl steuerlich als auch erbschaftsteuerlich.
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