Was ist kein Zahlungsmittel?
Wenn wir im Alltag bezahlen, nutzen wir oft Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen – all das funktioniert über Giralgeld. Doch trotz seiner weiten Verbreitung ist Giralgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel. Das bedeutet: Ein Gläubiger – also etwa ein Händler oder Dienstleister – muss nicht zwingend darauf eingehen.
Anders sieht es beim Bargeld aus. Banknoten und Münzen, die von der Zentralbank ausgegeben werden, gelten als gesetzliches Zahlungsmittel. Wer sie anbietet, kann grundsätzlich die Schuld tilgen, und der Empfänger muss die Annahme akzeptieren – zumindest theoretisch, wenn es um die Erfüllung einer Geldschuld geht.
Giralgeld hingegen existiert als Buchgeld auf Konten. Es wird von Geschäftsbanken geschaffen, etwa wenn ein Kredit vergeben wird. Dass es zur Zahlung akzeptiert wird, hängt vom Einverständnis des Empfängers ab. Zeigt jemand beispielsweise auf einer Rechnung seine Kontonummer an, signalisiert er damit stillschweigend: „Ich akzeptiere Giralgeld als Zahlungsmittel.“ Ohne diese Zustimmung wäre die Schuld aber nicht automatisch getilgt.
In der Praxis hat sich Giralgeld längst durchgesetzt – meist ist Bargeld sogar unerwünscht bei größeren Beträgen. Dennoch ist der rechtliche Unterschied wichtig: Nur wer die Zahlungsform akzeptiert, macht sie gültig. Und genau deshalb ist Giralgeld, so nützlich es auch ist, kein gesetzliches Zahlungsmittel im engeren Sinn.
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