Was gilt als schlechte Arbeitsleistung?

Wer im Job unterdurchschnittlich leistet, riskiert mehr, als nur einen Rüffel vom Chef. Wer über einen längeren Zeitraum deutlich unter der erwarteten Leistung bleibt, kann sich arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegenübersehen. Experten, wie die Kanzlei Hallermann, gehen davon aus, dass eine Schlechtleistung vorliegt, wenn die Produktivität dauerhaft unter 66 Prozent des üblichen Niveaus liegt – oder wenn Fehler gehäuft und systematisch auftreten.

Abmahnung als erste Warnung

Bevor ein Arbeitgeber kündigt, muss er in der Regel abmahnen. Eine Abmahnung wegen Schlechtleistung sollte klar begründet sein: konkret benennen, was schiefgelaufen ist, wie oft und warum die Leistung nicht ausreicht. Auch Hinweise auf Besserungsmöglichkeiten gehören dazu. Ohne diese Schritte ist eine Kündigung oft rechtlich nicht haltbar.

Wann droht die Kündigung?

Wenn sich trotz Abmahnung nichts ändert, kann der Chef die Kündigung in Erwägung ziehen. Doch auch hier gilt: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf fairen Umgang. Voraussetzung ist eine nachweisbare, länger andauernde Leistungsschwäche – nicht nur ein schlechter Monat oder ein Ausrutscher. Zudem spielt die Betriebszugehörigkeit, das Alter und die Unternehmensgröße eine Rolle. In kleineren Betrieben etwa wird oft strenger hingesehen.

Wer als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, sollte nicht wegsehen. Besser: Gespräch suchen, Verbesserung zeigen – und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Denn ohne klare Dokumentation und fairen Prozess kann eine Kündigung schnell als ungerechtfertigt gelten.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen