Was passiert, wenn man im Urlaub krank wird?

Ein erholsamer Strandurlaub – doch plötzlich packt das Fieber zu oder eine Erkältung legt einen flach. Viele fragen sich dann: Gehört der kranke Tag einfach zum Urlaub dazu? Die gute Nachricht: Nein. Wer im Urlaub krank wird, muss nicht auf seine Erholungstage verzichten. Laut § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zählen offiziell krankgeschriebene Tage nicht als verbrauchter Urlaub.

Das bedeutet: Wenn Sie während Ihrer Ferien ärztlich krankgeschrieben sind, bleibt dieser Tag weiterhin ein Anspruch auf bezahlten Urlaub. Voraussetzung ist ein gültiges ärztliches Attest, das den Zeitraum der Erkrankung belegt. Dieses sollten Sie – wie bei einer regulären Krankmeldung – Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorlegen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die Entgeltfortzahlung für die kranken Tage zu leisten, genau wie bei einer Krankheit im Arbeitsalltag.

Ein Beispiel: Haben Sie zwei Wochen Urlaub genommen und werden fünf Tage davon ärztlich krankgeschrieben, verfallen diese fünf Tage nicht. Sie können sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen – idealerweise in Absprache mit Ihrem Chef. Wichtig ist, dass Sie sich trotz Urlaub richtig melden, sonst riskieren Sie Probleme mit der Entgeltfortzahlung.

Damit bleibt ein kranker Urlaubstag nicht einfach verloren – sondern kann nachgeholt werden. Also keine Sorge: Wer krank im Urlaub liegt, hat trotzdem Rechte. Es lohnt sich, diese zu kennen.

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