Was Sie steuerlich ohne Nachweis absetzen können

Bestimmte Ausgaben können Sie bei der Steuererklärung oft ohne großen Nachweis geltend machen – vorausgesetzt, sie fallen unter die sogenannten Werbungskosten. Das Finanzamt akzeptiert hier in einigen Fällen pauschale Abzüge, besonders wenn der Aufwand für die Dokumentation unverhältnismäßig wäre.

Eines der bekanntesten Beispiele ist die Grenze für Arbeitsmittel. Bis zu 410 Euro pro Jahr können Sie für Gegenstände wie einen Laptop, ein Headset oder ein Werkzeug sofort als Betriebsausgabe absetzen – und das sogar ohne Rechnung, wenn es sich um typische Arbeitsgegenstände handelt. Dies nennt man die „geringwertige Wirtschaftsgüterregelung“.

Auch Kontoführungsgebühren wurden lange Zeit ohne Nachweis akzeptiert, obwohl das Konto privater Natur ist – solange es auch geschäftlich genutzt wird. Allerdings gilt das heute nur noch eingeschränkt; besser ist es, die geschäftliche Nutzung nachzuweisen.

Kosten für eine Dienstreise wie Fahrt, Verpflegung oder Übernachtung sind grundsätzlich absetzbar. Bei häufigen Fahrten reicht oft ein Dienstplan oder ein Dienstvertrag als Beleg – eine Quittung für jeden Kaffee brauchen Sie nicht.

Bewerbungskosten – etwa für Porto, Fotos oder Online-Plattformen – werden bis zu einer gewissen Höhe oft ohne Einzelbelege anerkannt. Gleiches gilt für die Reinigung von Arbeitskleidung, besonders bei Berufen mit Schutz- oder Uniformbekleidung. Hier reicht meist ein pauschaler Ansatz.

Stand: 12.02.2021 – Die Regeln können sich ändern, doch viele dieser Prinzipien gelten weiterhin. Informieren Sie sich immer aktuell oder fragen Sie Ihren Steuerberater.

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