Steuerliche Entlastungen für Eltern

Als Eltern können Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile nutzen, die Ihre jährliche Steuerlast verringern. Besonders relevant sind dabei der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf.

Der Kinderfreibetrag wird direkt von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Pro Kind beträgt er derzeit die Hälfte des allgemeinen Grundfreibetrags – dieser Wert steigt jährlich leicht an, um Inflation und Lohnentwicklung auszugleichen. Je mehr Kinder Sie haben, desto höher fällt dieser Abzug aus, was sich positiv auf Ihre Steuererklärung auswirken kann.

Alternativ können Sie den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf geltend machen – besonders dann, wenn Ihr Kind in einer teuren Kita ist, eine private Schule besucht oder sich in einer anspruchsvollen Ausbildung befindet. Dieser Freibetrag berücksichtigt tatsächlich entstandene Aufwendungen und kann in manchen Fällen günstiger sein als der reguläre Kinderfreibetrag.

Wichtig: Sie müssen sich entscheiden – entweder Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge. Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Die Wahl hängt von Ihrer individuellen finanziellen Situation ab. Oft lohnt sich der Freibetrag bei höherem Einkommen oder bei besonderen Ausgaben für das Kind.

Die genauen Beträge und Bedingungen finden Sie auf dem Familienportal des Bundes oder bei einem Steuerberater. Eine gute Planung schon im Vorjahr kann helfen, im nächsten Jahr mehr vom Finanzamt zurückzubekommen.

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