Steuervorteile nutzen bei Minijobs im Privathaushalt

Wer eine Haushaltshilfe, Gartenarbeitende oder Betreuungsperson auf Minijob-Basis beschäftigt, profitiert nicht nur von einer praktischen Unterstützung im Alltag, sondern auch von attraktiven Vergünstigungen bei der Steuer. Viele Arbeitgebende wissen gar nicht, dass ein großer Teil der entstehenden Kosten direkt die eigene Steuerlast mindert.

Für Minijobs in privaten Haushalten fallen zwar Abgaben an die Minijob-Zentrale an – diese betragen derzeit maximal 14,94 % des monatlichen Verdienstes. Doch das Finanzamt beteiligt sich an den Gesamtausgaben: Sie können 20 % der Gesamtaufwendungen direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Der maximale Abzugsbetrag liegt hierbei bei 510 Euro pro Jahr.

Um diese Ersparnis zu sichern, müssen die Abgaben ordnungsgemäß über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet werden. Die Minijob-Zentrale übermittelt die relevanten Daten am Jahresende automatisch oder stellt eine Bescheinigung aus, die Sie einfach in Ihrer Steuererklärung angeben. So lässt sich das eigene Budget spürbar entlasten.

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