Lebenslanges Wohnrecht: Was kostet die Eintragung?
Ein lebenslanges Wohnrecht bietet Sicherheit – vor allem für ältere Menschen, die ihr Eigenheim verkaufen, aber darin wohnen bleiben möchten. Viele fragen sich: Was kostet es, ein solches Recht offiziell eintragen zu lassen?
Die gute Nachricht: Die Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts ist in der Regel kostenlos.Es wird als sogenannter „Mietvertrag auf Lebenszeit“ zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Dabei behält der bisherige Eigentümer das Recht, lebenslang in der Wohnung oder im Haus zu wohnen, auch nachdem das Grundstück an einen Käufer übertragen wurde. Diese Vereinbarung muss nicht notariell beglaubigt werden, solange sie nicht ins Grundbuch eingetragen wird.
Eintragt man das Wohnrecht jedoch im Grundbuch, um es gegenüber Dritten – etwa neuen Nachbarn oder Gläubigern – durchsetzbar zu machen, fallen Notar- und Grundbuchgebühren an. Diese Kosten hängen vom Wert der Immobilie ab und können einige hundert Euro betragen. Ohne Grundbucheintrag ist das Recht zwar wirksam, aber nur zwischen den Vertragspartnern verbindlich.
Wichtig ist: Auch bei einem kostenlosen Wohnrecht sollten die Pflichten klar geregelt sein – etwa wer für Nebenkosten, Reparaturen oder Renovierungen aufkommt. Missverständnisse können langjährige Beziehungen belasten, deshalb lohnt sich eine schriftliche Regelung immer.Ein lebenslanges Wohnrecht ist eine flexible Lösung, um im Alter finanzielle Mittel aus der Immobilie freizusetzen – ohne die vertraute Wohnumgebung verlassen zu müssen. Mit klarem Vertrag und klaren Absprachen kostet die Regelung wenig bis nichts – und bietet im Gegenzug viel Sicherheit.
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