Unterhalt nach der Trennung: Worauf es ankommt

Wenn eine Ehe in die Krise gerät, stellt sich oft die Frage: Was muss ich nach der Trennung zahlen? Die Antwort hängt vor allem vom Einkommen beider Ehepartner ab. Grundsätzlich hat jeder Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn er weniger oder gar kein eigenes Einkommen hat. Der Unterhalt soll sicherstellen, dass beide Parteien auch nach der Trennung auf ähnlichem wirtschaftlichem Niveau leben können wie während der Ehe.

Der Betrag bemisst sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des besser verdienenden Partners. Etwa 45 Prozent dieses Einkommens werden als Unterhalt fällig. Dabei wird allerdings berücksichtigt, dass auch der Unterhaltspflichtige einen angemessenen Lebensstandard bewahren kann. Seit 2024 gilt für berufstätige Unterhaltszahler ein Selbstbehalt von 1.600 Euro. Das bedeutet: Nur das Einkommen über dieser Summe fließt in die Unterhaltsberechnung ein.

Wichtig ist zudem, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt erst dann entsteht, wenn die Ehepartner getrennt leben – nicht bereits mit dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, sondern mit der faktischen Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die genaue Höhe des Unterhalts kann jedoch je nach individuellen Umständen wie Kinderbetreuung, Krankheit oder beruflicher Situation variieren.

Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig beraten lassen – bereits vor der Trennung. So vermeidet man Fehler, die später teuer werden können. Hilfe gibt es unter anderem von Anwälten, Eheberatern oder der örtlichen Rechtsberatungsstelle.

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