Was geschieht mit dem Geld auf dem Konto nach dem Tod?

Wenn eine Person verstirbt, gehört das Geld auf ihrem Bankkonto automatisch zum Nachlass. Egal ob Girokonto, Tagesgeld oder Sparkonto – jedes Guthaben wird Teil des Erbes und fällt nicht einfach an die Bank oder den Staat. Stattdessen geht es an die Erben über, und zwar unabhängig davon, ob ein Testament existiert oder nicht.

Wer erbt das Kontoguthaben?

Die Antwort hängt davon ab, was der Verstorbene geregelt hat. Hat er ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst, gelten die darin festgelegten Erben. Gibt es keine testamentarische Regelung, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In der Regel erben dann zunächst der Ehepartner oder die eingetragene Lebenspartnerin sowie die Kinder. Leben keine Angehörigen erster Ordnung, rücken andere Verwandte wie Eltern oder Geschwister nach.

Wichtig zu wissen: Die Erben treten ab dem Erbfall in vollem Umfang in das Vermögen des Verstorbenen ein – das schließt auch Schulden ein. Doch sie können nicht nur das Geld erben, sondern auch die Verantwortung dafür. Banken sperren in der Regel das Konto sofort nach Kenntnis des Todes, um Missbrauch zu verhindern. Um auf das Guthaben zuzugreifen, müssen die Erben einen Erbschein oder einen notariellen Nachweis vorlegen.

Ein Tipp: Wer verhindern möchte, dass das Konto nach dem Tod blockiert wird, kann zu Lebzeiten eine Erblassvollmacht oder eine Kontoeröffnung mit Todesfallklausel erwägen. So lässt sich vieles einfacher regeln – für alle Beteiligten.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen