Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krankgeschrieben bin?
Wenn Sie längere Zeit aufgrund einer Krankheit ausfallen, fragen Sie sich vielleicht, was mit Ihrem gesetzlichen Urlaubsanspruch geschieht. Gute Nachrichten: Ihre Urlaubstage verfallen nicht einfach, nur weil Sie krankgeschrieben sind.
Laut deutschem Arbeitsrecht bleibt Ihr Anspruch auf Erholungsurlaub auch bei lang andauernder Krankheit bestehen. Das bedeutet: Selbst wenn Sie monatelang nicht arbeiten können, verlieren Sie dadurch nicht automatisch Ihren Anspruch auf die gesetzlichen mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr.
Wichtig ist jedoch: Der Urlaubsanspruch muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums genommen werden – normalerweise bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres. Wird der Urlaub nicht genommen, kann er unter Umständen verfallen – aber nur, wenn der Arbeitgeber klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat.
Bei einer Krankheit sieht die Rechtsprechung jedoch großzügiger aus. Solange Sie arbeitsunfähig sind, läuft die Frist zur Urlaubsnutzung nicht weiter. Erst wenn Sie wieder gesund sind und arbeitsfähig, beginnt die Verfallsfrist langsam zu laufen. Das sorgt dafür, dass Sie nach der Genesung tatsächlich die Chance haben, Ihren Urlaub auch zu nehmen.
Ein Beispiel: Wer ab Januar 2024 krankgeschrieben ist und erst im Juli 2025 wieder arbeitsfähig wird, kann in der Regel noch bis Ende 2025 den Urlaub aus dem Jahr 2024 nehmen – vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat nicht rechtzeitig abgemahnt.
Wer unsicher ist, sollte seinen Personalrat oder eine Beratungsstelle kontaktieren. So bleibt kein hart verdienter Urlaub liegen – auch nach einer schweren Erkrankung nicht.
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