Was vom Trennungsjahr auf die Ehe folgt
Die Zeit der Trennung ist oft geprägt von emotionaler Unsicherheit – doch rechtlich gesehen ist sie von großer Bedeutung. Selbst wenn Sie bereits getrennt leben, bleibt die Ehe rechtlich bestehen, bis der Scheidungsantrag zugestellt ist. Und genau dieses Datum entscheidet, was im Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.
Alles, was Sie während des Trennungsjahres verdienen und ansparen – zum Beispiel durch Ihr Einkommen –, fließt in die Berechnung des Endvermögens ein. Das bedeutet: Auch wenn keine gemeinsamen Lebensverhältnisse mehr bestehen, wird das angesparte Vermögen grundsätzlich zur Hälfte ausgeglichen. Es spielt keine Rolle, ob die Ehefrau finanziell unabhängig ist oder nicht.
Ein Beispiel: Wenn Sie im Trennungsjahr durch Berufstätigkeit 20.000 Euro mehr ansparen konnten als vor der Trennung, könnte Ihre Frau unter Umständen einen Zugewinnanspruch von 10.000 Euro haben – sofern kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Dieser Grundsatz sorgt für Fairness, kann aber für den höher verdienenden Partner eine unerwartete finanzielle Belastung bedeuten.
Wichtig ist daher: Der Stichtag für das Endvermögen ist nicht das Datum der Trennung, sondern der Zeitpunkt, an dem der Scheidungsantrag beim Gericht oder beim anderen Ehepartner eingeht. Wer hier vorschnell Vermögen anlegt oder verschenkt, läuft Gefahr, das Gericht später doch zum Ausgleich heranzuziehen.
Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, schon in der Trennungsphase über die finanziellen Konsequenzen nachzudenken – idealerweise mit rechtlichem Beistand. Denn was im Stillen gespart wird, bleibt im Recht oft nicht verborgen.
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