Unentschuldigtes Fehlen im Arbeitsrecht
Unentschuldigtes Fehlen an einem Arbeitstag rechtfertigt keine fristlose Kündigung.
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer, der an einem Arbeitstag unentschuldigt fehlt, nicht fristlos kündigen, sondern muss zunächst eine Abmahnung erteilen.
Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis erst zwei Tage besteht.
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