Was tun bei falscher Überweisung?
Ein falscher Tipp – und das Geld ist weg. Passiert das, gerät man schnell in Panik. Doch nicht immer ist alles verloren. Wer eine Überweisung mit falscher IBAN tätigt, hat unter bestimmten Umständen Anspruch darauf, dass das Geld zurückgegeben wird.
Wenn die eingegebene IBAN zufällig zu einem existierenden Konto gehört, wird die Überweisung in der Regel durchgeführt. Das bedeutet: Das Geld geht auf ein fremdes Konto. In diesem Fall kann der Überweisende zwar nicht automatisch verlangen, dass das Geld zurückgezahlt wird – doch er hat einen Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Empfänger das Geld ungerechtfertigt erhalten hat. Das nennt man ungerechtfertigte Bereicherung.
In der Praxis ist es aber oft schwierig, das Geld zurückzubekommen – vor allem, wenn der Kontoinhaber das Geld bereits ausgegeben hat oder sich weigert, es zurückzuzahlen. Umso wichtiger ist es, bei einer Fehlüberweisung schnell zu handeln.
Der Überweisende sollte sofort seine Bank informieren. Die Bank ist zwar nicht automatisch verpflichtet, das Geld zurückzubuchen, aber sie kann helfen, Kontakt zum Empfänger herzustellen oder zumindest die Situation klären. In manchen Fällen kann die Bank aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung sogar verpflichtet sein, den Betrag rückgängig zu machen – etwa wenn ein offensichtlicher Eingabefehler vorliegt.
Ein Anspruch gegen die eigene Bank besteht laut BaFin dann, wenn der Überweisungsauftrag fehlerhaft ausgeführt wurde – etwa durch eine technische Panne. Hat der Kunde aber selbst die falsche IBAN eingegeben, ist die Bank in der Regel nicht haftbar. Deshalb gilt: Immer prüfen – vor allem bei wichtigen Zahlungen.
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