Was passiert, wenn man vor Gericht die Unwahrheit sagt?
Eine Falschaussage unter Eid ist keine Kleinigkeit – sie kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Wer vor Gericht oder bei einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle bewusst die Unwahrheit sagt, macht sich strafbar. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) sieht dafür in §153 eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Selbst wenn die Aussage nicht vor einem Gericht stattfindet, sondern etwa bei einer Behörde, kann eine falsche eidesstattliche Versicherung zur Anklage führen.
Wichtig ist: Nicht jede ungenaue oder vergessene Aussage zählt als Falschaussage. Der Wahrheitsbruch muss vorsätzlich sein. Wer aus Unsicherheit etwas falsch wiedergibt, handelt nicht automatisch strafbar. Doch wer bewusst lügt, um sich oder einen anderen vor Strafe zu bewahren oder jemandem schaden will, riskiert eine Anklage wegen Meineids.
Das Gericht ermahnt Zeugen und Beschuldigte daher regelmäßig, die Wahrheit zu sagen. Diese Ermahnung ist kein bloßer Formalakt – sie macht deutlich, dass die Aussage unter Beweislast steht. Wer danach bewusst die Unwahrheit sagt, missachtet die Justiz und gefährdet die Aufklärung der Wahrheit.
Es lohnt sich daher immer, ehrlich zu bleiben – auch wenn die Wahrheit unangenehm ist. Denn die Strafe für eine Falschaussage kann im schlimmsten Fall eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Rechtsanwälte wie die Kanzlei Wadle weisen darauf hin, dass viele Falschaussagen aus Panik oder falsch verstandenem Loyalitätsgefühl entstehen – und am Ende mehr schaden als helfen.
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