Was steht bei „Religion“ im Steuerformular, wenn man keine hat?
Wenn man keiner Religionsgemeinschaft angehört, wird im Steuerformular bei der Angabe zur Religion das Kürzel VD eingetragen. Es steht für „verschiedene Freikirchen und andere religiöse Bekenntnisse ohne eigene Steuerklasse“ – im Alltag aber meist einfach dafür, dass man konfessionslos ist.
Die Abkürzung sorgt oft für Verwirrung, doch die Bedeutung ist einfach: Wer weder evangelisch noch römisch-katholisch ist und auch keiner anderen anerkannten Religionsgemeinschaft mit Kirchensteuerpflicht angehört, trägt VD ein. Damit erklärt man, dass keine Kirchensteuer anfällt.
Im Gegensatz dazu stehen EV für die evangelische Kirche und RK für die römisch-katholische Kirche. Diese beiden großen Religionsgemeinschaften erheben Kirchensteuer, die über das Finanzamt eingezogen wird. Wer aus der Kirche ausgetreten ist oder von vornherein keiner Religion angehört, erhält automatisch den Eintrag VD, sobald die Daten beim Einwohnermeldeamt und Finanzamt aktualisiert sind.
Es ist wichtig, die Angaben zur Religion vor allem bei der Steuererklärung korrekt zu machen – sie wirkt sich direkt auf die Lohnsteuer und damit auf den Nettolohn aus. Wer unsicher ist, kann sich auf der Website lohnsteuer-kompakt.de über die aktuell gültigen Kürzel informieren. Dort gibt es auch eine klare Übersicht zur Hilfe bei der Steuererklärung.
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