Wann ist ein Vertrag nichtig?

Ein Vertrag ist nicht immer rechtsgültig – unter bestimmten Umständen kann er als nichtig gelten, also von vornherein keine rechtliche Wirkung entfalten. Dies ist der Fall, wenn er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder sittenwidrig ist. Beispielsweise ist ein Vertrag über illegale Dienstleistungen – wie Drogenhandel oder Bestechung – automatisch unwirksam, weil er gegen das Gesetz verstößt. Auch wenn eine Vereinbarung gegen die guten Sitten verstößt, etwa durch ausbeuterische Bedingungen, kann das Gericht die Nichtigkeit feststellen.

Ein weiterer Grund für Nichtigkeit liegt vor, wenn wesentliche Bestandteile des Vertrags fehlen. Dazu gehören etwa die Einigung über den Kaufgegenstand oder den Preis. Ohne diese Grundlagen kann kein gültiger Vertrag zustande kommen.

Anders verhält es sich bei der Anfechtbarkeit. Hier ist der Vertrag zunächst gültig, kann aber später durch eine der beteiligten Parteien angefochten werden. Das ist beispielsweise möglich, wenn jemand unter Täuschung oder Drohung unterschrieben hat oder wenn ein wesentlicher Irrtum über die Inhalte oder Folgen des Vertrags bestand. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, gilt er als nichtig – aber erst ab dem Zeitpunkt der Anfechtung.

Wichtig ist also der Unterschied: Nichtigkeit bedeutet, dass der Vertrag von Anfang an unwirksam ist. Anfechtbarkeit hingegen setzt voraus, dass er zunächst gültig ist, aber unter bestimmten Umständen rückgängig gemacht werden kann. Wer einen Vertrag abschließt, sollte deshalb genau prüfen, ob alle Voraussetzungen für seine Gültigkeit erfüllt sind.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen