Witwenrente: Neues versus altes Recht im Überblick
Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich danach, ob für die Ehe das neue oder das alte Recht maßgeblich ist. Entscheidend für die Unterscheidung ist in der Regel das Heiratsdatum sowie das Geburtsdatum der Partner.
Die wesentlichen Regelungen im Vergleich
Nach dem neuen Recht (für Eheschließungen ab dem Jahr 2002) beträgt die große Witwenrente 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Nach dem alten Recht (für Eheschließungen vor 2002, sofern mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde) liegt dieser Satz bei 60 Prozent.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.