Wer muss das Treppenhaus reinigen?
Die Reinigung des Treppenhauses ist oft ein Streitpunkt zwischen Mietern und Vermieter. Grundsätzlich gilt: Sofern in der Mietvereinbarung nichts anderes geregelt ist, liegt die Pflicht zur Reinigung meist bei den Mietern – und zwar gemeinsam. Üblich ist, dass die Bewohner sich abwechseln oder eine Putzliste erstellen, um die Arbeit gerecht zu verteilen.
Doch was, wenn ein Mieter sich weigert, seinen Teil zu übernehmen? Wenn im Mietvertrag keine klare Regelung zur Reinigungspflicht steht, darf der Vermieter nicht einfach die Kosten auf die Mieter umlegen. In solchen Fällen ist er selbst dafür verantwortlich, dass das Treppenhaus ordentlich bleibt – und muss gegebenenfalls einen Reinigungsdienst beauftragen.
Besteht eine schriftliche Vereinbarung, wonach die Mieter wechselweise putzen sollen, kann der Vermieter bei Verweigerung eines Mieters einschreiten. Zunächst sollte er schriftlich mahnen und auf die vertragliche Verpflichtung hinweisen. Hält der Mieter trotz mehrfacher Aufforderung nicht ein, können rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden – bis hin zur Abmahnung oder, im Extremfall, zur fristlosen Kündigung.
Unsicherheiten über Rechte und Pflichten klärt am besten ein Fachanwalt. In vielen Fällen bietet sich ein kostenloser Erstkontakt über einen Rechtsdienstleister wie advocado an: Ein Partner-Anwalt ruft von Montag bis Freitag kurzfristig zurück und erklärt verständlich, welche Chancen, Risiken und Handlungsoptionen bestehen.
Wichtig ist: Kommunikation zahlt sich aus. Oft lösen ein offenes Gespräch oder eine klare Putzregelung im Haus viel Frust – und sorgen für mehr Harmonie im Mietverhältnis.
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