Arbeitsverweigerung

Kommt ein Arbeitnehmer seinen im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten willentlich und bewusst nicht nach, spricht man im Arbeitsrecht von Arbeitsverweigerung.

Kann ein Arbeitnehmer seiner Arbeit aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen nicht nachgehen, handelt es sich um keinen Fall von Arbeitsverweigerung.

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