Was zählt als Lärmbelästigung?
Wer kennt das nicht: Mitten am Nachmittag startet der Nachbar den Rasenmäher, oder es hämmert hinter der Wand, obwohl Ruhezeit ist. Doch was gilt eigentlich als Lärmbelästigung – und ab wann wird es zu viel?
Lautstärke wird in Dezibel (dB) gemessen. Schon 30 Dezibel – etwa das Rauschen von Blättern im Wind – sind wahrnehmbar. Bei 50 Dezibel, vergleichbar mit einer normalen Unterhaltung, wird es laut, aber noch nicht störend. Ab 70 Dezibel – wie im Büro üblich – kann die Konzentration leiden. Wer kennt nicht das Dröhnen des Staubsaugers oder den Verkehrslärm auf stark befahrenen Straßen? Beides liegt bei etwa 80 Dezibel.
Erst ab 100 Dezibel, wie bei einem Martinshorn, einer Kreissäge oder einem Rasenmäher in unmittelbarer Nähe, wird es kritisch – besonders außerhalb erlaubter Zeiten. In vielen Mietshäusern gelten lautere Arbeiten nur an Werktagen und zu bestimmten Tageszeiten, etwa zwischen 8 und 13 Uhr sowie 15 und 18 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt meist absolute Ruhe.
Besonders tückisch: Kurzzeitiger, aber extrem lauter Lärm. Ein Silvesterknaller direkt am Ohr kann bis zu 170 Dezibel erreichen – genug, um dauerhafte Hörschäden zu verursachen. Auch hier gilt: Respekt gegenüber anderen ist wichtig. Wer sich an die Regeln hält, sorgt für friedliche Nachbarschaft – und schont zugleich seine Ohren.
Quelle: SWR Fernsehen, Marktcheck, 16.05.2023
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