Wann zahlt die Krankenkasse die Schlupflider-OP?

Ein schlaffer, herabhängender Augenlidrand – sogenannte Schlupflider – können mehr sein als nur ein ästhetisches Problem. Bei vielen Betroffenen behindern sie tatsächlich die Sicht und beeinträchtigen den Alltag. In solchen Fällen übernimmt unter Umständen die Krankenversicherung die Kosten für eine Operation.

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung zahlt aber nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Das bedeutet: Ein Augenarzt oder Facharzt muss nachweisen, dass die herabhängenden Hautanteile das Gesichtsfeld erheblich einschränken. Typische Anzeichen sind zum Beispiel Schwierigkeiten beim Treppensteigen oder beim Lesen, weil die Sicht nach oben eingeschränkt ist.

Der Arzt misst dann mittels eines Gesichtsfeldtests, wie stark die Sehleistung beeinträchtigt ist. Liegt eine deutliche Einschränkung vor, wird die OP als medizinisch notwendig eingestuft – und die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten. Dazu gehören nicht nur der Eingriff selbst, sondern oft auch die Nachbehandlung und eventuelle Arzneimittel.

Wer hingegen die OP nur aus kosmetischen Gründen wünscht, muss die Behandlung meist selbst zahlen. Privatversicherte sollten daher im Vorfeld unbedingt mit ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden. Auch gesetzlich Versicherte sollten nicht automatisch davon ausgehen, dass alles bezahlt wird – der medizinische Nachweis ist entscheidend.

Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt und eine klare Dokumentation der Beschwerden sind deshalb der wichtigste Schritt, um eine Kostenübernahme zu erreichen.

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