Verbotene Pflanzen in Deutschland: Was darf nicht angebaut werden?

In Deutschland ist der Anbau bestimmter Pflanzen streng untersagt, da sie unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Cannabis ist die bekannteste verbotene Pflanze. Unabhängig von der Menge oder der beabsichtigten Nutzung ist der Anbau – selbst im eigenen Garten oder auf dem Balkon – illegal. Auch Salvia divinorum, oft als Zaubersalbei oder Hexensalbei bekannt, ist verboten. Diese Pflanze hat psychoaktive Wirkstoffe und steht ebenfalls auf der Liste der kontrollierten Substanzen.

Weitere Pflanzen, deren Anbau untersagt ist, sind der Erythroxylum coca, also der Cocastrauch, aus dem Kokain gewonnen wird. Auch wenn die Pflanze hierzulande selten ist, ist ihr Besitz oder ihre Kultivierung strafbar. Dazu kommen verschiedene Mohnarten: Papaver bracteatum, Papaver orientale und vor allem Papaver somniferum, der sogenannte Schlafmohn. Letzterer ist die bekannteste Mohnart, aus der Opium gewonnen werden kann. Obwohl Mohnblumen in Gärten beliebt sind, ist der Anbau dieser Sorten verboten, da sie unter das BtMG fallen.

Wichtig zu wissen: Nicht alle Mohnblumen sind illegal. Speise-Mohn, wie er oft auf Brot verwendet wird, stammt aus entgifteten Sorten und ist erlaubt. Doch wer wilde oder exotische Mohnarten kultiviert, kann schnell in Schwierigkeiten geraten. Die Grenzen sind eng, und die Behörden gehen bei Verstößen oft streng vor.

Wer einen Garten pflegt oder Pflanzen sammelt, sollte sich daher genau informieren – ein Blick in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes lohnt sich.

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