Welche Steuerklasse wählen, wenn der Partner nicht arbeitet?

Wenn Sie verheiratet sind und nur einer von Ihnen beiden ein Einkommen erzielt, stellt sich schnell die Frage nach der optimalen steuerlichen Einordnung. In dieser Situation ist die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 der klassische Weg, um das monatliche Nettoeinkommen zu maximieren.

Die Steuerklasse 3 ist genau dann für Sie vorgesehen, wenn Sie und Ihr Partner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, dauerhaft zusammenleben und Ihr Partner entweder gar keinen Arbeitslohn bezieht oder selbst in der Steuerklasse 5 gemeldet ist. Da der Alleinverdiener in Steuerklasse 3 von deutlich höheren Freibeträgen profitiert, bleibt vom Bruttogehalt Monat für Monat spürbar mehr netto übrig.

Dieses Modell lohnt sich vor allem dann, wenn die Gehaltsdruchte des arbeitenden Partners deutlich höher ist als die des anderen. Dennoch sollte man im Hinterkopf behalten, dass diese Steuerklassenwahl zu einer Steuernachzahlung führen kann, wenn beide Partner arbeiten. Bei einem reinen Alleinverdiener-Modell ist sie jedoch steuerlich meist die beste Wahl, auch wenn im darauffolgenden Jahr durch die Steuererklärung oft ein Ausgleich stattfindet.

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