Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland eine neue Regelung zur Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie. Früher wurde oft nur der Käufer mit den vollen Kosten belastet – das hat sich geändert. Heute zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel jeweils die Hälfte der vereinbarten Provision. Diese Aufteilung ist gesetzlich vorgesehen und sorgt für mehr Fairness im Immobiliengeschäft.

Die Höhe der Provision ist nicht einheitlich, sondern hängt vom Bundesland und der konkreten Vereinbarung ab. Üblich sind zwischen 2 % und 4 % des Kaufpreises – aufgeteilt auf beide Parteien. In einigen Regionen, wie Bayern oder Baden-Württemberg, ist die 50:50-Regelung bereits lange üblich, während sie in anderen Gebieten noch nicht flächendeckend durchgesetzt ist. Wichtig ist daher, den Vertrag genau zu prüfen, denn die endgültige Regelung steht im Maklervertrag.

Ein Tipp:

Obwohl die Gesetzeslage klar ist, lohnt es sich, die Bedingungen im Einzelfall zu klären. Manche Makler versuchen, alte Praktiken beizubehalten, bei denen der Käufer alles zahlt. Doch jeder hat das Recht, sich auf die gesetzliche Regelung zu berufen. Eine transparente Abrechnung schützt vor unerwarteten Kosten und sorgt für mehr Vertrauen beim Kauf der eigenen vier Wände.

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