Warum der Kirschlorbeer bald verboten ist

Ab dem 1. September 2024 wird der Verkauf und die Einfuhr von Kirschlorbeer in Deutschland faktisch untersagt. Der Grund: Er steht im Anhang der „verbotenen invasiven gebietsfremden Organismen“ – eine Liste, die darauf abzielt, die heimische Natur vor aggressiven Pflanzen zu schützen.

Der Kirschlorbeer, botanisch Prunus laurocerasus, ist zwar bei vielen Gartenbesitzern beliebt – vor allem wegen seiner dichten, immergrünen Hecken. Doch gerade diese Eigenschaft macht ihn zum Problem. Er wächst stark und verdrängt einheimische Pflanzen, besonders in Wäldern und an Waldrändern. Dort breitet er sich oft unkontrolliert aus.

Invasive Arten wie der Kirschlorbeer können ganze Ökosysteme aus dem Gleichgewicht bringen. Sie bieten heimischen Insekten und Vögeln kaum Nahrung und reduzieren die biologische Vielfalt. Deshalb hat die EU, und damit auch Deutschland, strenge Regeln erlassen, um solche Arten frühzeitig einzudämmen.

Die neuen Vorschriften bedeuten: Kein Gartencenter darf ab 2024 noch Kirschlorbeer verkaufen, auch nicht in kleinen Mengen. Bestehende Pflanzen im Garten müssen nicht entfernt werden, aber es wird empfohlen, Alternativen wie Eiben, Hainbuchen oder Fingersträucher zu nutzen – sie sind genauso dicht, aber ökologisch unbedenklich.

Die Umstellung fällt manchen schwer, doch der Schutz der Natur hat Vorrang. Wer jetzt eine neue Hecke pflanzt, tut gut daran, bereits heute auf klimafitte, einheimische Arten zu setzen.

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