Was ist ein Geburtsname?

Der Geburtsname ist der Familienname, den eine Person zum Zeitpunkt ihrer Geburt erhält. In Deutschland wird er in der Regel automatisch aus dem Namen der sorgeberechtigten Elternteil übernommen, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Das bedeutet: Wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht den gleichen Nachnamen haben, wird der Name des Elternteils, der die Sorge trägt – meist der Mutter oder Vater – zum Geburtsnamen des Kindes.

Interessant ist auch der Unterschied zum Ehename. Bei der Eheschließung können Paare entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Namen führen möchten. Dieser kann dann entweder der Geburtsname des Mannes, der Frau oder ein anderer vereinbarter Name sein. Der Ehename hat also nichts mit dem Geburtsnamen zu tun, kann aber später als offizieller Familienname gelten.

Viele Menschen behalten ihren Geburtsnamen auch nach der Heirat bei, besonders wenn sie berufstätig sind oder Wert auf ihre ursprüngliche Identität legen. Andere entscheiden sich bewusst für einen Wechsel. In jedem Fall bleibt der Geburtsname jedoch immer im Personenstandregister vermerkt – als offizielle Bezeichnung, mit der alles begann.

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