Wann muss das Licht am Auto an sein?

Das Abblendlicht muss immer bei Dämmerung, schlechter Sicht und in der Nacht eingeschaltet sein – das gilt laut Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung. Es sorgt mit weißem Licht für eine gute Ausleuchtung der Straße und reicht etwa 50 Meter vor das Fahrzeug. Gleichzeitig leuchten die roten Rückleuchten, sodass andere Verkehrsteilnehmer das Auto von hinten deutlich erkennen können.

Viele fahren noch mit Standlicht, wenn es nur leicht dunkel wird. Doch das reicht nicht aus. Der Unterschied ist wichtig: Standlicht macht das Auto zwar sichtbar, erhellt aber nicht die Fahrbahn. Erst das Abblendlicht erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für sicheres Fahren im Dunkeln. Wer gegen die Regel verstößt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet auch sich und andere.

Seit einigen Jahren schalten viele Autos das Abblendlicht automatisch bei einsetzender Dämmerung ein – besonders bei Fahrzeugen mit Tagfahrlicht. Doch nicht alle Modelle tun das. Deshalb lohnt es sich, beim Fahren immer mal wieder einen Blick auf die Armaturen zu werfen und sicherzustellen, dass das richtige Licht brennt.

Übrigens: Auch an trüben Wintertagen oder im Nebel gilt die Pflicht zum Abblendlicht. Nicht erst, wenn es Nacht wird, sondern bereits bei eingeschränkter Sicht. Wer vorausschauend fährt, schaltet frühzeitig das Licht ein – nicht nur, um Bußgelder zu vermeiden, sondern vor allem, um gesehen zu werden.

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