Steuerfrei Geld schenken: Wem steht was zu?
Wenn es darum geht, Geld zu verschenken, spielt die Steuerfreigrenze eine wichtige Rolle. Je nach Verwandtschaftsgrad darf man unterschiedlich viel verschenken, ohne dass das Finanzamt zuschlägt. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich gegenseitig bis zu 500.000 Euro steuerfrei überlassen – das gilt unabhängig vom Zeitpunkt und der Zahlungsweise.
Wer seinen Kindern finanziell unter die Arme greifen möchte, etwa für den Hausbau oder die Ausbildung, kann pro Elternteil bis zu 400.000 Euro schenken – das heißt, ein Kind könnte von beiden Eltern zusammen bis zu 800.000 Euro steuerfrei erhalten. Diese Freigrenze gilt auch für Stiefkinder und Kinder, die bereits verstorben sind – deren Kinder (also Enkel) fallen ebenfalls in diese Kategorie.
Die Großelternfreundliche Regelung: Pro Großelternteil können jeder Enkel bis zu 200.000 Euro steuerfrei erhalten. Das macht 400.000 Euro pro Enkelkind, wenn beide Großeltern mitschenken. Diese Beträge gelten lebenslang und beziehen sich auf das sogenannte Erbschaftsteuerrecht, das auch bei Schenkungen angewendet wird.
Wichtig: Diese Freibeträge werden nur einmal im Leben gewährt. Wer später erbt, profitiert erneut von Freigrenzen – aber das ist eine andere Rechnung. Wer plant, sollte also frühzeitig handeln und gegebenenfalls einen Steuerberater konsultieren. Denn mit der richtigen Strategie lässt sich viel sparen – und die Freude am Verschenken bleibt ungetrübt.
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