Wem gehört die Einbauküche bei einer Scheidung?

Die Küche ist in vielen Haushalten das Herzstück des Zusammenlebens. Kommt es zur Trennung oder Scheidung, stellt sich rechtlich oft die drängende Frage: Wem gehört die Einbauküche wirklich?

Grundsätzlich zählt eine Einbauküche im deutschen Familienrecht zum sogenannten Hausrat. Das gilt unabhängig davon, welcher Ehepartner die Anschaffung damals bezahlt oder ausgesucht hat, solange die Küche während der Ehe gemeinsam genutzt wurde. Damit gilt sie im Regelfall als gemeinsames Eigentum beider Partner.

Im Falle einer Scheidung muss der Hausrat gerecht aufgeteilt werden. Können sich die Beteiligten nicht einigen, orientiert sich die Verteilung vorrangig am Wohl der Familie: Der Ehepartner, der vordringlich auf die Nutzung der Küche angewiesen ist – etwa weil minderjährige Kinder im Haushalt verbleiben –, bekommt die Einbauküche in der Regel zugesprochen.

Ist die Küche fest mit einer Immobilie verbunden, die nur einem Partner alleine gehört, können im Einzelfall Ausgleichszahlungen in Betracht kommen. Eine faire und außergerichtliche Einigung erspart beiden Seiten jedoch meist langwierige Streitigkeiten.

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