Wem gehört was in einer Zugewinngemeinschaft?
Viele Paare glauben, dass nach der Hochzeit automatisch alles beiden gemeinsam gehört. Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Sofern kein individueller Ehevertrag abgeschlossen wird, leben Ehepartner in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die wichtigste Grundregel hierbei lautet: Das Vermögen beider Partner bleibt auch während der Ehe strikt getrennt.
Alles, was Sie vor der Eheschließung besessen haben, gehört Ihnen weiterhin allein. Doch auch Vermögen, das während der Ehezeit erworben wird – sei es durch das eigene Gehalt, Anschaffungen oder ein Sparkonto – wird kein gemeinsames Eigentum. Jeder Ehegatte verwaltet sein eigenes Vermögen selbstständig und haftet in der Regel auch nur für seine eigenen Schulden. Gemeinsames Eigentum entsteht nur dann, wenn beide Partner ausdrücklich zusammen etwas kaufen, wie beispielsweise eine Immobilie, bei der beide im Grundbuch stehen.
Der Begriff "Zugewinn" wird erst relevant, wenn die Ehe endet – etwa durch Scheidung oder den Tod eines Partners. In diesem Fall wird finanziell Bilanz gezogen: Es wird verglichen, wie viel Vermögen jeder Partner während der Ehezeit hinzugewonnen hat. Die Differenz zwischen den beiden Zugewinnen wird dann ausgeglichen, damit beide Partner fair am gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg der Ehejahre beteiligt werden.
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