Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Entlastung für Eltern in Österreich und kann nur für Kinder geltend gemacht werden, für die auch Familienbeihilfe bezogen wird. Das bedeutet: Keine Familienbeihilfe, kein Familienbonus. Dieser Bonus wird direkt in der Einkommensteuererklär combust und entlastet vor allem Arbeitnehmer und Selbstständige mit Kindern.
Lebt ein Elternteil nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind – etwa nach einer Trennung oder Scheidung – muss dieser Person zusätzlich der Unterhaltsabsetzbetrag zustehen, um den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen zu können. Dieser Absetzbetrag wird in der Regel jener Person gewährt, die den Unterhalt für das Kind tatsächlich trägt. Es ist also nicht automatisch jeder Elternteil berechtigt, sondern nur derjenige, der rechtlich und finanziell für das Kind sorgt.
Wichtig ist auch, dass der Bonus nur für eine Person geltend gemacht werden kann – also entweder von der Mutter oder vom Vater. In gemeinsamen Haushalten ist das in der Regel unproblematisch, doch bei Wechselmodellen oder getrennt lebenden Eltern sollte gut abgestimmt werden, wer den Bonus letztlich beansprucht.
Der Familienbonus Plus ist Teil der familienpolitischen Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung und soll Eltern finanziell entlasten. Weitere Informationen dazu finden sich auf der offiziellen Website des Bundeskanzleramts Österreich (bundeskanzleramt.gv.at), wo auch aktuelle Höhen des Betrags und Fördervoraussetzungen detailliert erklärt sind.
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